Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.04.1995

Rechtsprechung
   BFH, 27.04.1995 - V B 22/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12437
BFH, 27.04.1995 - V B 22/95 (https://dejure.org/1995,12437)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1995 - V B 22/95 (https://dejure.org/1995,12437)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1995 - V B 22/95 (https://dejure.org/1995,12437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Ruhen des Verfahrens im Fall der umsatzsteuerpflichtigen Vercharterung von Sportflugzeugen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 6 K 266/90

    Finanzgerichtsordnung; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Außerdem hat er sich auf die im Beschluß des FG Baden-Württemberg vom 18. April 1994 6 K 266/90 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 1067) niedergelegten Gründe bezogen, in denen der Einzelrichter als Berichterstatter über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO entschieden hatte.

    Der Berichterstatter als Einzelrichter (§ 6 FGO) war im vorbereitenden Verfahren (§ 79 a Abs. 1, § 79 a Abs. 4 FGO) befugt, die Aussetzung zu beschließen (vgl. dazu FG Baden-Württemberg in EFG 1994, 1067; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 74 FGO Anm. 2).

  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Es ist anerkannt, daß § 74 FGO über seinen Wortlaut hinaus zur Aussetzung eines Verfahrens berechtigt, wenn eine im ausgesetzten Verfahren streitige Rechtsfrage zur Vorwegentscheidung bei demjenigen Gericht anhängig ist, das darüber allein verbindlich erkennt (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 unter 2. b, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
  • BFH, 05.05.1994 - V R 23/93

    Umsatzsteuer; Behandlung der Vermietung körperlicher Gegenstände nach EG-Recht

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Im Anschluß an einen Erörterungstermin beschloß der Berichterstatter als Einzelrichter nach Anhörung der Beteiligten in dem mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Beschluß vom 19. Dezember 1994: "Das Verfahren ruht bis zu der vom Europäischen Gerichtshof durch Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1994 (V R 23/93) erbetenen Vorabentscheidung betreffend die Auslegung der Vorschriften der Art. 4 Abs. 2 Satz 1, 4 Abs. 2 Satz 2, 11 Teil A Abs. 1 Buchstabe c, Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG).".
  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Sofern berufbares Recht der Richtlinie 77/388/EWG im Widerspruch zu nationalem Recht steht, hat das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 27. Juni 1989 Rs. 50/88, Slg. 1989, 1925; Umsatzsteuer- Rundschau 1989, 373).
  • BFH, 18.09.1992 - III B 43/92

    Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Maßgebend ist jedoch, daß die Wirkungen beider Entscheidungen im wesentlichen gleich sind und daß der Eintritt oder Nichteintritt dieser Wirkungen nach der Wertung durch § 128 Abs. 2 zweiter Halbsatz FGO mittels einer Beschwerde (vgl. zur Beschwerde gegen die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens BFH-Beschluß vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110 [BFH 18.09.1992 - III B 43/92], BStBl II 1993, 123) überprüfbar sein soll (vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung des Ruhens des Verfahrens: Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 74 FGO Tz. 5).
  • BFH, 26.03.1980 - I B 11/80

    Wiederherstellung eines BFH-Beschlusses - Kompetenzüberschreitung des FG -

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Der Senat hält es für angemessen (§§ 132, 155 FGO i. V. m. § 575 ZPO), daß das FG die Sachverhaltsfeststellungen für eine etwaige erneute Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens wegen der beim EuGH anhängigen Vorlage vornimmt (vgl. zur Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren: BFH-Beschluß vom 26. März 1980 I B 11/80, BFHE 130, 17, BStBl II 1980, 334; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 132 Rz. 10).
  • BFH, 15.11.1988 - II B 154/88

    Anforderungen an die teilweise Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen

    Auszug aus BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
    Ebensowenig wie für eine nach § 128 Abs. 1 FGO statthafte Beschwerde ein Begründungszwang besteht (vgl. BFH-Beschluß vom 15. November 1988 II B 154/88, BFH/NV 1989, 735), darf eine Begründung nur innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden (Tipke/Kruse, a.a.O., § 129 FGO Tz. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.1995 - XI B 46/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31293
BFH, 13.04.1995 - XI B 46/95 (https://dejure.org/1995,31293)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1995 - XI B 46/95 (https://dejure.org/1995,31293)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1995 - XI B 46/95 (https://dejure.org/1995,31293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,31293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.09.1993 - VII B 83/93

    Darlegung eines berechtigten Interesses bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 13.04.1995 - XI B 46/95
    BFH-Beschluß vom 28.9.1993 VII B 83/93.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht